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Kurzantwort: Der XL Bully ist die größte der vier Größenklassen des American Bully, einer aus den USA stammenden Rasse ohne FCI-Anerkennung. In England und Wales ist das Halten seit dem 1. Februar 2024 ohne Ausnahmebescheinigung eine Straftat, Schottland folgte am 23. Februar 2024. In Deutschland steht der American Bully in keinem Bundesgesetz, Gerichte stufen einzelne Tiere aber über den Phänotyp als Kreuzung gelisteter Rassen ein.
Kaum eine Hundeform hat in so kurzer Zeit so viel Aufmerksamkeit bekommen wie der XL Bully. Auf Fotos wirkt er wie ein American Staffordshire Terrier im Übermaß: breiter Kopf, massiger Brustkorb, kurzes Fell.
Gleichzeitig ist die Einordnung schwierig. Es gibt keinen FCI-Standard, keine Zuchtbuchführung über den VDH und je nach Verband unterschiedliche Maße. Die rechtliche Lage unterscheidet sich zwischen den Ländern erheblich.
Hier steht, was über die Herkunft belegt ist, welche Größen die Verbände nennen und wie die Vorschriften in Großbritannien und Deutschland aussehen, ohne Bewertung der Tiere.
Herkunft: eine junge Rasse aus den USA
Der American Bully stammt aus den USA. Der United Kennel Club (UKC) veröffentlichte 2013 einen Rassestandard. Der American Bully Kennel Club (ABKC), ein reiner Züchterverband ohne Dachverband, erkannte die Rasse bereits 2004 an.
Die Entstehung wird je nach Autor unterschiedlich beschrieben. Vermutlich war der American Bully ursprünglich eine Züchtung aus American Staffordshire Terrier und American Pit Bull Terrier. Später kamen Kreuzungen mit weiteren Bulldoggenrassen hinzu: American Bulldog, Olde English Bulldogge, Französische und Englische Bulldogge.
Die Fédération Cynologique Internationale (FCI) erkennt den American Bully nicht an. Es gibt daher keine FCI-Standardnummer und keine Zucht unter dem Dach des VDH.
Die vier Größenklassen des ABKC
Der UKC beschreibt einen mittelgroßen Hund mit kompaktem, muskulösem Körper, schwerer Knochenstruktur und massigem Kopf. Rüden sollen 43 bis 51 Zentimeter Widerristhöhe haben, Hündinnen 41 bis 48 Zentimeter. Ein Gewicht legt der Standard nicht fest.
Der ABKC geht einen eigenen Weg und teilt die Rasse in vier Klassen:
- Pocket: unter 43 Zentimeter
- Standard: 43 bis 51 Zentimeter
- Classic: 43 bis 51 Zentimeter, aber leichter gebaut
- XL: über 51 bis 57 Zentimeter
Der XL Bully ist also kein eigener Hund. Er ist ein American Bully, der die Standardgröße überschreitet. Die britische Regierung nutzt für ihre Definition eine Mindesthöhe von 51 Zentimetern bei Rüden und 48 Zentimetern bei Hündinnen, zusammen mit weiteren rassetypischen Merkmalen.
Großbritannien: Verbot mit Ausnahmebescheinigung
Nach einer Reihe von Zwischenfällen kündigte Premierminister Rishi Sunak am 15. September 2023 an, den XL Bully in die Liste verbotener Hunde des Dangerous Dogs Act aufzunehmen. Ende Oktober 2023 folgten die Details.
Seit dem 1. Februar 2024 ist es in England und Wales eine Straftat, einen XL Bully ohne gültige Ausnahmebescheinigung (Certificate of Exemption) zu halten. Verboten sind außerdem Verkauf, Verschenken, Aussetzen, Züchten und das Führen in der Öffentlichkeit ohne Leine und Maulkorb. Die Antragsfrist für die Bescheinigung ist abgelaufen. Neue Ausnahmen kann nur noch ein Gericht anordnen.
Auflagen für Halter mit Bescheinigung
Laut der Regierungsseite gov.uk muss der Hund lebenslang an der Adresse des Bescheinigungsinhabers gehalten werden, mit höchstens 30 Tagen an einem anderen Ort innerhalb von zwölf Monaten. Umzug, Tod oder Ausfuhr des Hundes sind dem Umweltministerium Defra zu melden. In der Öffentlichkeit gilt Maulkorb- und Leinenpflicht, die Leine muss eine Person ab 16 Jahren halten. Polizei und Behörden können den Chip auslesen und die Bescheinigung innerhalb von fünf Tagen verlangen. Wer gegen die Auflagen verstößt, verliert die Ausnahme.
Schottland und Nordirland
Schottland folgte anfangs nicht. Nachdem Hunde aus England und Wales dorthin verbracht wurden, übernahm die schottische Regierung die Regeln. Sie traten am 23. Februar 2024 in Kraft. In Nordirland gelten seit dem 5. Juli 2024 Maulkorb- und Leinenpflicht sowie ein Zuchtverbot, seit Ende 2024 die Pflicht zur Ausnahmebescheinigung.
Deutschland: kein Bundesverbot, aber Einzelfallprüfung
Das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz verbietet in Paragraf 2 die Einfuhr von Hunden der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Der American Bully steht nicht in diesem Gesetz. Zusätzlich gilt die Rasseliste des jeweiligen Bundeslandes.
Weil der American Bully aus gelisteten Rassen hervorgegangen ist, prüfen Behörden im Einzelfall den Phänotyp. Ein amtlicher Tierarzt begutachtet Kopfform, Ohren und Körperbau. Zeigt der Hund markante Merkmale eines Pitbull oder American Staffordshire Terriers, wird er als Kreuzung eingestuft.
Was Gerichte entschieden haben
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte am 19. Januar 2022 die Einstufung einer als American Bully XL bezeichneten Hündin als gefährlicher Hund nach dem Landeshundegesetz NRW, weil sie als Kreuzung eines Pitbull Terriers gilt. Das Verwaltungsgericht Berlin stufte im November 2022 eine American-Bully-Hündin erstinstanzlich als gefährlich ein, weil sie wesentliche Merkmale eines American Staffordshire Terriers zeigte. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied am 9. Februar 2023, dass ein Hund mit einem American Bully als Vater als gefährlicher Hund eingestuft werden darf.
Unter welchen Voraussetzungen ein Hund ohne ausdrückliche Nennung im Gesetz als gefährlich gilt, ist laut Wikipedia gerichtlich noch nicht allgemein und abschließend entschieden. Wer einen American Bully hält oder anschaffen will, fragt vorher beim Ordnungsamt seiner Gemeinde nach den Regeln des Bundeslandes.
Was das für Halter in Deutschland bedeutet
Ein Hund mit Papieren des ABKC oder UKC hat in Deutschland keinen besonderen Status. Entscheidend ist die Einstufung durch die Behörde am Wohnort. Diese kann Wesenstest, Sachkundenachweis, Leinen- und Maulkorbpflicht, eine Haftpflichtversicherung oder eine Haltungserlaubnis verlangen, je nach Landesrecht.
Ein Umzug in ein anderes Bundesland ändert die Rechtslage. Eine Reise nach Großbritannien mit einem Hund, der dort als XL Bully gilt, kommt nicht infrage, weil laut gov.uk schon der Besitz ohne Bescheinigung verboten ist. Ob ein Hund als verbotener Typ gilt, hängt dort vom Aussehen ab, nicht von Rasse oder Name. Ab dem 1. November 2026 dürfen Kinder unter zwölf Jahren auch in Haus und Garten nicht ohne Aufsicht eines Erwachsenen in engem Kontakt mit einem gelisteten Hund gelassen werden.
Häufige Fragen
Ist der XL Bully eine eigene Rasse?
Nein. Er ist die größte Größenklasse des American Bully nach der Einteilung des ABKC, über 51 bis 57 Zentimeter.
Hat der XL Bully eine FCI-Standardnummer?
Nein. Die FCI erkennt den American Bully nicht an. Standards gibt es nur vom UKC und vom ABKC.
Ist der XL Bully in Deutschland verboten?
In keinem Bundesgesetz. Behörden können ihn im Einzelfall über den Phänotyp als Kreuzung gelisteter Rassen einstufen.
Was gilt in England seit 2024?
Halten ohne Ausnahmebescheinigung ist eine Straftat. Zucht, Verkauf und Weitergabe sind verboten, in der Öffentlichkeit gilt Maulkorb- und Leinenpflicht.
Wie groß wird ein XL Bully?
Laut ABKC über 51 bis 57 Zentimeter Widerristhöhe. Ein Gewicht legt keiner der Standards fest.
Woran erkennt die Behörde einen XL Bully?
Über eine Begutachtung des Phänotyps durch einen amtlichen Tierarzt: Kopfform, Ohren, Körperbau.
Quellen
- GOV.UK: Ban on XL Bully dogs (England und Wales)
- GOV.UK: Banned dogs
- Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz § 2
- Wikipedia: American Bully
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Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:
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Geschrieben von Clara, Redaktion hunde-gesundheit.net — sie schreibt hier über Hunde, ihre Rassen und ihre Haltung.







