Hund an der Leine beim Training im Park

Aggressive Hunderasse: Was Wissenschaft und Recht sagen

Kurzantwort: Eine wissenschaftlich belegte „aggressive Hunderasse“ gibt es nicht – Fachliteratur zeigt übereinstimmend, dass Erziehung, Sozialisierung und Haltung das Verhalten weit stärker prägen als die Rassezugehörigkeit. Trotzdem führen zwölf der 16 deutschen Bundesländer eigene Rasselisten, auf denen bestimmte Rassen als potenziell gefährlich eingestuft werden, meist verbunden mit Leinen-, Maulkorb- oder Wesenstestpflicht. Bundesweit einheitlich verboten ist die Einfuhr von Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier. Der Deutsche Tierschutzbund und zahlreiche weitere Fachverbände kritisieren Rasselisten als wirkungslos und fordern stattdessen individuelle Verhaltensbewertungen.

Der Begriff „aggressive Hunderasse“ begegnet in Diskussionen häufig als feststehende Kategorie – dabei ist er in der Verhaltensforschung umstritten und in der Gesetzgebung uneinheitlich geregelt.

Wer verstehen will, was hinter Rasselisten steckt und was tatsächlich über die Ursachen von Hundeaggression bekannt ist, muss beide Ebenen auseinanderhalten: das geltende Recht und den wissenschaftlichen Kenntnisstand.

Gibt es „aggressive Hunderassen“ wissenschaftlich betrachtet?

Verhaltensforscher sind sich weitgehend einig, dass sich aggressives Verhalten nicht zuverlässig anhand der Rassezugehörigkeit vorhersagen lässt. Als bei einer Anhörung zur Rasselisten-Debatte 20 Experten und Institutionen konsultiert wurden, sprachen sich 19 gegen pauschale Rasselisten aus. Aggression gilt demnach nicht als rassetypisches Merkmal, sondern als Ergebnis aus Haltungsbedingungen, mangelhafter Sozialisierung und im Einzelfall gezielter Zucht auf Kampfbereitschaft.

Was Rasselisten in Deutschland regeln

Trotz dieser fachlichen Kritik existieren Rasselisten in der deutschen Gesetzgebung weiterhin. Das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz regelt bundesweit einheitlich, welche Rassen nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Zusätzlich entscheidet jedes Bundesland eigenständig, welche weiteren Rassen auf Landesebene als potenziell gefährlich eingestuft werden – mit entsprechenden Auflagen für Halter dieser Hunde.

Hund an der Leine beim Training im Park
Foto: localpups, CC BY 4.0

Welche Rassen bundesweit verboten sind

Bundesweit einheitlich verbietet das Einfuhrgesetz die Einfuhr von vier Rassen: Pitbull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier. Diese Regelung gilt unabhängig vom Wohnsitz innerhalb Deutschlands und wurde nicht durch einzelne Bundesländer erlassen, sondern durch Bundesrecht.

Wie sich die Länderlisten unterscheiden

Zwölf der 16 Bundesländer führen eigene Rasselisten, während Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen keine solche Liste kennen. In mehreren Bundesländern gelten abgestufte Listen mit zwei Kategorien: Rassen der Kategorie 1 gelten unwiderlegbar als gefährlich, bei Kategorie-2-Rassen kann die vermutete Gefährlichkeit im Einzelfall widerlegt werden, meist über einen Wesenstest. Welche konkreten Auflagen gelten – Leinenzwang, Maulkorbpflicht, Haltererlaubnis – regelt jedes Bundesland eigenständig.

Der Wesenstest als Ausweg

Für als potenziell gefährlich eingestufte Hunde sehen viele Bundesländer einen Wesenstest vor, bei dem ein Hund in kontrollierten Situationen auf sein tatsächliches Verhalten geprüft wird. Besteht der Hund diesen Test, entfallen häufig Auflagen wie Maulkorbpflicht. Der Test gilt als individuelle Alternative zur pauschalen Einstufung nach Rassezugehörigkeit, wird von Fachverbänden aber unterschiedlich bewertet, je nachdem wie aussagekräftig die jeweilige Prüfsituation im Einzelfall ist. Kritiker bemängeln zudem, dass ein einmaliger Test an einem einzelnen Tag das Verhalten eines Hundes nur in einer künstlich erzeugten Situation abbildet und wenig über sein tatsächliches Verhalten im Alltag über Monate und Jahre aussagt.

Was Verhalten tatsächlich prägt

Fachliteratur nennt als Hauptursachen für aggressives Verhalten bei Hunden fehlende oder unzureichende Sozialisierung in den ersten Lebensmonaten, inkonsequente oder auf Strafe basierende Erziehung, Schmerzen und Erkrankungen sowie – seltener – eine gezielte Zucht auf Angriffsbereitschaft unabhängig von der Rasse. Diese Faktoren lassen sich bei jeder Rasse beobachten und erklären, warum sich innerhalb ein und derselben Rasse sehr unterschiedlich sozialisierte, unterschiedlich verträgliche Hunde finden. Auch der Zeitpunkt der Kastration, das Geschlecht und individuelle Erfahrungen wie schmerzhafte tierärztliche Eingriffe ohne ausreichende Vorbereitung können sich auf die Reizschwelle eines Hundes auswirken, unabhängig von seiner Rassezugehörigkeit.

Besonders deutlich zeigt sich der Einfluss der Haltung im internationalen Vergleich: In Ländern und Regionen ohne Rasselisten lässt sich kein durchgängig höheres Aufkommen an Beißvorfällen nachweisen als in Regionen mit strengen Listen, was Kritiker als weiteres Argument gegen die Wirksamkeit rein rassebasierter Regelungen anführen.

Kritik von Fachverbänden an den Listen

Der Deutsche Tierschutzbund gehört zu den Organisationen, die Rasselisten wiederholt als wirkungslos kritisiert haben, weil eine pauschale Einstufung nach Rasse viele freundliche, gut sozialisierte Hunde unter Generalverdacht stellt, ohne die tatsächliche Gefahr messbar zu senken. Der Verband begrüßte in diesem Zusammenhang die Abschaffung der Rasseliste in Brandenburg und plädiert stattdessen für individuelle Verhaltensprüfungen unabhängig von der Rassezugehörigkeit.

Was das für Halter bedeutet

Wer einen Hund einer gelisteten Rasse hält oder halten möchte, sollte sich vor dem Umzug oder Kauf über die konkreten Regelungen des jeweiligen Bundeslandes informieren, da sich diese je nach Wohnort erheblich unterscheiden. Unabhängig von Rasse und Gesetzeslage bleibt eine frühe, konsequente Sozialisierung der wirksamste Schritt, um aggressivem Verhalten vorzubeugen.

Versicherung und Haftung bei Listenhunden

Neben den ordnungsrechtlichen Auflagen wirkt sich die Einstufung als Listenhund häufig auch auf die Hundehaftpflichtversicherung aus: Viele Versicherer verlangen für gelistete Rassen höhere Beiträge oder schließen bestimmte Rassen ganz von ihrem Standardtarif aus. Wer einen Listenhund hält oder anschafft, sollte deshalb vor Vertragsabschluss gezielt nachfragen, ob und zu welchen Konditionen die jeweilige Rasse mitversichert wird, statt sich erst im Schadensfall mit der Frage zu befassen.

In der praktischen Konsequenz bedeutet die uneinheitliche Rechtslage, dass sich Halter beim Umzug in ein anderes Bundesland unter Umständen neu mit den dort geltenden Regeln auseinandersetzen müssen, selbst wenn der eigene Hund am bisherigen Wohnort keinerlei Auflagen unterlag. Ein Blick in die aktuelle Rasseliste des Zielbundeslandes gehört deshalb zur Umzugsplanung mit Hund ebenso wie die Klärung der Wohnungsgröße oder der Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Auch bei der Wohnungssuche selbst kann die Rassezugehörigkeit eine Rolle spielen, da manche Vermieter unabhängig von der gesetzlichen Einstufung eigene Regeln zu bestimmten Rassen in den Mietvertrag aufnehmen.

Quellen

Geschrieben von Bella, Redaktion hunde-gesundheit.net — er schreibt hier über Hunderassen, Haltung und Hundegesundheit.

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