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Kurzantwort: Der Bullterrier trägt die FCI-Standardnummer 11, geführt in Gruppe 3 (Terrier), Sektion 3 (Bullartige Terrier), ohne Arbeitsprüfung. Der Standard nennt keine Größen- oder Gewichtsgrenze, verlangt aber den Eindruck höchstmöglicher Substanz im Einklang zu Größe und Geschlecht. Rechtlich ist die Rasse anspruchsvoll: Das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz verbietet bundesweit die Einfuhr von Bullterriern, und mehrere Bundesländer führen ihn zusätzlich auf der Landesliste gefährlicher Hunde. Wer einen Welpen kauft, sollte diese Auflagen vor der Anschaffung am eigenen Wohnort klären.
Der eiförmige Kopf und die kompakte Statur machen den Bullterrier auf den ersten Blick unverwechselbar. Sein rechtlicher Status ist es ebenso, nur weniger vorteilhaft.
Bevor ein Welpe einzieht, klärt sich am besten die Rechtslage im eigenen Bundesland — nicht erst danach.
Herkunft: James Hinks und der „weiße Kavalier“
Der englische Züchter James Hinks aus Birmingham standardisierte den heutigen Bullterrier-Typ ab 1850, unter anderem durch Kreuzungen mit dem inzwischen ausgestorbenen White English Terrier. Sein Ziel war ein eleganter, weißer Hund mit dem charakteristischen eiförmigen Kopfprofil.
1862 stellte Hinks seine Zucht erstmals in Birmingham aus. 1887 gründete sich der Bull Terrier Club, 1938 folgte unter Colonel Richard Glyn der Miniature Bull Terrier Club für die kleinere Varietät.
Für den Ursprungstyp kreuzte Hinks unter anderem Bulldogs, den mittlerweile ausgestorbenen White English Terrier und Dalmatiner ein, um Wendigkeit, weißes Fell und die kompakte Statur zu vereinen.
FCI-Standard Nr. 11: keine Größenvorgabe
Ursprungsland ist Großbritannien, der aktuell gültige Standard datiert vom 5. Juli 2011. Die FCI führt den Bullterrier in Gruppe 3 (Terrier), Sektion 3 (Bullartige Terrier), ohne Arbeitsprüfung.
Eine Besonderheit unterscheidet ihn von fast allen anderen Rassen: Der Standard nennt keine Widerristhöhe und kein Gewicht. Verlangt wird stattdessen der „Eindruck von höchstmöglicher Substanz im Einklang zu Größe und Geschlecht“ — Statur zählt, nicht eine Zahl auf dem Papier.
Bis heute bleibt der Bullterrier eine der wenigen FCI-Rassen ganz ohne festgelegte Idealgröße — ein Erbe seiner Geschichte als Ausstellungs- und Begleithund statt als Arbeitsrasse mit funktionalen Maßvorgaben.

Der eiförmige Kopf und weitere Merkmale
Das auffälligste Merkmal ist der lange, eiförmige Kopf mit der charakteristischen abfallenden Nasenlinie. Das Fell ist kurz, meist weiß oder farbig mit weißen Abzeichen, glatt anliegend und pflegeleicht.
Neben der Standardgröße gibt es den Miniatur-Bullterrier, dessen Wesen und Aussehen dem großen Bullterrier entsprechen, der aber deutlich kleiner bleibt. Rechtlich wird er in den meisten Bundesländern wie der Bullterrier behandelt.
Wesen: mutig, verspielt, eigensinnig
Der Standard beschreibt den Bullterrier als mutig, lebhaft, verspielt, ausgeglichen und diszipliniert, dabei eigensinnig, aber gut zu Menschen. In der Praxis heißt das: ein Hund mit eigenem Kopf, der klare, konsequente Führung ohne Härte braucht.
Mit seiner Familie ist er anhänglich bis albern, seine körperliche Energie will täglich raus. Unterforderung äußert sich beim Bullterrier schnell in lautem, ausdauerndem Bellen oder destruktivem Kauen.
Bullterrier als Listenhund: die Rechtslage
§ 2 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes verbietet bundesweit, Hunde der Rassen „Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen“ nach Deutschland einzuführen oder zu verbringen.
Zusätzlich führen mehrere Bundesländer den Bullterrier auf der eigenen Rasseliste. In Baden-Württemberg gilt er nach der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde als Kategorie-1-Hund mit widerleglich vermuteter Gefährlichkeit, in Nordrhein-Westfalen listet ihn § 3 Absatz 2 Landeshundegesetz ausdrücklich als gefährlichen Hund. Die Auflagen reichen je nach Land von Wesenstest über Sachkundenachweis bis zur Kastrationspflicht. Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg führen dagegen keine Rasseliste mehr und beurteilen Gefährlichkeit am tatsächlichen Verhalten.
Bullterrier-Welpen kaufen: worauf achten
Vor jeder Anschaffung lohnt der Anruf beim örtlichen Ordnungsamt: Manche Landkreise verlangen für Listenhunde eine Haltungserlaubnis, bevor der Welpe überhaupt einzieht. Wer das erst nach dem Kauf klärt, riskiert Auflagen, die sich im Nachhinein kaum noch erfüllen lassen.
Beim Züchter zählen dieselben Grundregeln wie bei jeder Rasse: Zuchtbuchpapiere, Besichtigung der Mutterhündin, offene Auskunft zu gesundheitlichen Vorbelastungen in der Linie. Ein Wurf ohne Papiere ist bei einer Rasse mit rechtlichen Auflagen ein zusätzliches Risiko, weil im Streitfall der Nachweis der Rassezugehörigkeit fehlt.
Seriöse Züchter geben Welpen frühestens mit acht Wochen ab, lassen sie vorab chippen und tierärztlich untersuchen und stellen einen EU-Heimtierausweis aus. Fehlen diese Unterlagen, handelt es sich in aller Regel nicht um einen verantwortungsvollen Zuchtbetrieb.
Für wen passt ein Bullterrier?
Wegen des Listenhund-Status und des ausgeprägten Eigensinns ist der Bullterrier kein Hund für den ersten Versuch mit einem eigenen Hund. Halter brauchen Erfahrung in konsequenter, gewaltfreier Erziehung und die Bereitschaft, sich mit den rechtlichen Auflagen ihres Bundeslands auseinanderzusetzen, bevor der Welpe einzieht.
Mit seiner Familie zeigt sich der Bullterrier verspielt bis albern und sucht engen Körperkontakt. Fremden gegenüber ist er meist freundlich, was ihn trotz seines Rufs selten zum klassischen Wachhund macht.
Reine Zwingerhaltung wird der Rasse nicht gerecht — der Bullterrier sucht aktiv die Nähe seiner Menschen und entwickelt bei zu wenig Kontakt schnell Verhaltensprobleme wie übermäßiges Bellen oder Zerstörungswut.
Gesundheit und Pflege
Das kurze Fell braucht kaum Pflege — gelegentliches Abreiben mit einem Fellhandschuh genügt. Wichtiger ist die konsequente Auslastung: Der Bullterrier ist muskulös und ausdauernd gebaut und will diese Energie in Beschäftigung statt in Frust investieren.
Der Zuchtverein DCBT (Deutscher Club für Bullterrier) empfiehlt für seine Rassen unter anderem eine Herzultraschall-Untersuchung der Zuchttiere und formuliert als Ziel jeder ordentlichen Zucht einen gesunden Hund. Käufer können beim Züchter gezielt nach solchen Untersuchungsergebnissen fragen.
Ein niedriger Kaufpreis ersetzt keine dieser Untersuchungen. Wer beim Anschaffungspreis spart, riskiert später höhere Tierarztkosten und unnötiges Leid für den Hund.
Quellen
- FCI-Standard Nr. 11: Bull Terrier, gültig seit 5. Juli 2011
- Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG), § 2
- Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW), § 3
- Innenministerium Baden-Württemberg: Kampfhundeverordnung (PolVOgH)
Geschrieben von Bella, Redaktion hunde-gesundheit.net — er schreibt hier über Hunderassen, Haltung und Hundegesundheit.








